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Hausordnung
Hausordnung – Gesprächsgrundlage von StuC
- Herdplatten, Wasserkocher usw. dürfen nicht ohne Aufsicht betrieben werden.
- Die Koch- und Spülstelle muss stets sauber gehalten werden. Benutztes Geschirr sollte, vor dem Verlassen der Warpzone, gespült und wieder an den hierfür vorgesehenen Platz gebracht werden.
- Leere Flaschen sind in die dafür bestimmten Kisten zurückzustellen.
- In allen Vereinsräumen besteht generelles Alkohol- und Rauchverbot.
- Wohnen in den Vereinsräumen ist nicht gestattet (die Nächte durchhacken allerdings doch!).
- Für das ordnungsgemäße Verlassen der Vereinsräume (Tür abschließen, Fenster schließen, Werkstatt-Hauptschalter auf „aus“ stellen. Licht aus. Heizung auf 2 Stellen.) ist derjenige verantwortlich, des die Örtlichkeit als Letzter verlässt.
- Die Warpzone stellt eine Reihe von Kisten für projektbezogene und wenige persönliche Gegenstände (ggf. gegen eine kleine einmalige Gebühr) zur Verfügung.
- Jedes Mitglied kann sich eine angemessene Anzahl von Kisten erwerben und hinstellen.
- Beim Verlassen der Warpzone, müssen alle projektbezogenen Gegenstände in Kisten verstaut sein.
- Die Kisten sind eindeutig mit Eigentümer und Zweck zu kennzeichnen.
- Kein Mitglied darf an den Inhalt der Kiste eines andern Mitglieds gehen, ohne diesen nach Erlaubnis zu fragen.
- Die Arbeitsplätze sind ordentlich zu hinterlassen.
- Geräte und Werkzeug die außerhalb der o.g. Kisten gelagert werden (z.B.Messgeräte), müssen mit Name des Eigentümers gekennzeichnet sein.
- Geliehene Geräte und Werkzeug nach der Nutzung an dessen alten Platz zurückbringen.
- Schäden an Werkzeug, Geräte oder Einrichtung sind umgehend bzw. zeitnahe der Besitzer zu melden.
- Für die Beschädigung von Vereinseigentum, Privateigentum und den Räumlichkeiten der Warpzone ist der Verursacher haftbar. Der Verein übernimmt seinen Mitgliedern und deren Gästen gegenüber keine Haftung.
- Die Warpzone haftet nicht für den Inhalt der o.g. Kisten oder sonstige mitgebrachte private Gegenstände.