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Hausordnung – Gesprächsgrundlage von StuC

  1. Herdplatten, Wasserkocher, Lötkolben usw. dürfen nicht ohne Aufsicht betrieben werden.
  2. Die Koch- und Spülstelle muss stets sauber gehalten werden. Benutztes Geschirr sollte, vor dem Verlassen der Warpzone, gespült und wieder an den dafür vorgesehenen Platz gebracht werden.
  3. Leere Flaschen sind in die dafür bestimmten Getränkekisten zurückzustellen.
  4. In allen Vereinsräumen besteht generelles Alkohol- und Rauchverbot. (Ein Alkoholverbot haben wir doch nicht eingeführt? Wir schenken nur kein Alkohol aus. — Andreas 2010/04/22 19:06)
  5. Wohnen in den Vereinsräumen ist nicht gestattet (die Nächte durchhacken allerdings doch!).
  6. Für das ordnungsgemäße Verlassen der Vereinsräume ist derjenige verantwortlich, des die Örtlichkeit als Letzter verlässt. D.h.:
    1. Tür abschließen.
    2. Fenster schließen.
    3. Werkstatt-Hauptschalter auf „aus“ stellen.
    4. Licht aus.
    5. Heizung auf den Witterungsbedingungen entsprechend einstellen. (Im Sommer aus, im Winter ~3-4)
  7. Die Warpzone stellt eine Reihe von Aufbewahrungsboxen für projektbezogene (blau) und persönliche Gegenstände (weiß) gegen ggf. eine einmalige Gebühr zur Verfügung.
  8. Jedes Mitglied kann maximal zwei Aufbewahrungsboxen für persönliche Gegenstände erwerben.
  9. Beim Verlassen der Warpzone, müssen alle persönlichen Gegenstände in den jeweiligen Aufbewahrungsboxen verstaut sein.
  10. Die Aufbewahrungsboxen sind eindeutig mit dem Namen des Eigentümers zu kennzeichnen.
  11. Kein Mitglied darf an den Inhalt der Aufbewahrungsbox eines andern Mitglieds gehen, ohne diesen nach Erlaubnis zu fragen.
  12. Die Arbeitsplätze sind ordentlich zu hinterlassen.
  13. Geräte und Werkzeuge, die außerhalb der Aufbewahrungsboxen gelagert werden (z.B. Messgeräte), müssen mit Name des Eigentümers oder einer Inventarnummer gekennzeichnet sein.
  14. Geliehene Geräte und Werkzeuge nach der Nutzung an dessen Platz zurückbringen.
  15. Schäden an Werkzeug, Geräten oder Einrichtung sind umgehend bzw. zeitnah dem jeweiligen Eigentümer zu melden.
  16. Für die Beschädigung von Vereinseigentum, Privateigentum und den Räumlichkeiten der Warpzone ist der Verursacher haftbar. Der Verein übernimmt seinen Mitgliedern und deren Gästen gegenüber keine Haftung.
  17. Die Warpzone haftet nicht für den Inhalt der o.g. Aufbewahrungsboxen oder sonstigen mitgebrachten privaten Gegenständen.
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  • Zuletzt geändert: 2017/03/01 19:04
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