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Hausordnung
Hausordnung – Gesprächsgrundlage von StuC
- Herdplatten, Wasserkocher, Lötkolben usw. dürfen nicht ohne Aufsicht betrieben werden.
- Die Koch- und Spülstelle muss stets sauber gehalten werden. Benutztes Geschirr sollte, vor dem Verlassen der Warpzone, gespült und wieder an den dafür vorgesehenen Platz gebracht werden.
- Leere Flaschen sind in die dafür bestimmten Getränkekisten zurückzustellen.
- In allen Vereinsräumen besteht generelles Alkohol- und Rauchverbot. (Ein Alkoholverbot haben wir doch nicht eingeführt? Wir schenken nur kein Alkohol aus. — Andreas 2010/04/22 19:06)
- Wohnen in den Vereinsräumen ist nicht gestattet (die Nächte durchhacken allerdings doch!).
- Für das ordnungsgemäße Verlassen der Vereinsräume ist derjenige verantwortlich, des die Örtlichkeit als Letzter verlässt. D.h.:
- Tür abschließen.
- Fenster schließen.
- Werkstatt-Hauptschalter auf „aus“ stellen.
- Licht aus.
- Heizung auf den Witterungsbedingungen entsprechend einstellen. (Im Sommer aus, im Winter ~3-4)
- Die Warpzone stellt eine Reihe von Aufbewahrungsboxen für projektbezogene (blau) und persönliche Gegenstände (weiß) gegen ggf. eine einmalige Gebühr zur Verfügung.
- Jedes Mitglied kann maximal zwei Aufbewahrungsboxen für persönliche Gegenstände erwerben.
- Beim Verlassen der Warpzone, müssen alle persönlichen Gegenstände in den jeweiligen Aufbewahrungsboxen verstaut sein.
- Die Aufbewahrungsboxen sind eindeutig mit dem Namen des Eigentümers zu kennzeichnen.
- Kein Mitglied darf an den Inhalt der Aufbewahrungsbox eines andern Mitglieds gehen, ohne diesen nach Erlaubnis zu fragen.
- Die Arbeitsplätze sind ordentlich zu hinterlassen.
- Geräte und Werkzeuge, die außerhalb der Aufbewahrungsboxen gelagert werden (z.B. Messgeräte), müssen mit Name des Eigentümers oder einer Inventarnummer gekennzeichnet sein.
- Geliehene Geräte und Werkzeuge nach der Nutzung an dessen Platz zurückbringen.
- Schäden an Werkzeug, Geräten oder Einrichtung sind umgehend bzw. zeitnah dem jeweiligen Eigentümer zu melden.
- Für die Beschädigung von Vereinseigentum, Privateigentum und den Räumlichkeiten der Warpzone ist der Verursacher haftbar. Der Verein übernimmt seinen Mitgliedern und deren Gästen gegenüber keine Haftung.
- Die Warpzone haftet nicht für den Inhalt der o.g. Aufbewahrungsboxen oder sonstigen mitgebrachten privaten Gegenständen.